
Mit Grafengericht wird in der fränkischen Zeit ein für das Gebiet einer Grafschaft zuständiges Gericht bezeichnet. Dabei unterschied man zwischen dem Untergericht für die weniger wichtigen Fälle, dass von einem Zentenar geleitet wurde, und dem Grafengericht selbst für wichtige Fälle. Das Grafengericht fällte seine Urteile unter dem Vorsitz ...
Gefunden auf
https://www.lexexakt.de/glossar/grafengericht.php

Grafengericht. Unter dem Vorsitz des Grafen tagendes Hochgericht. In jeder Grafschaft gab es mehrere Dingstätten (Dingstühle, Königsstühle, Schrannen), an denen regelmäßig drei echte Dinge pro Jahr abgehalten wurden. Das Ding tagte unter einem Richter. Urteilsfinder waren sieben, zwölf oder vierzehn...
Gefunden auf
https://www.mittelalter-lexikon.de/
Keine exakte Übereinkunft gefunden.