[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Gränzpfahl, des -es, plur. die -pfähle, ein Pfahl, so fern er die Gränze eines Gebiethes oder eines Grundstückes bezeichnet; ein Wahlpfahl, Nieders. Reenboom, Snaatpahl, Schneidpfahl. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_2_2914