[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Gnadensteuer, plur. die -n, eine Beysteuer, welche von dem Landesherren aus bloßer Gnade bewilliget wird. Besonders im Bergbaue, diejenige Beysteuer, welche armen Zechen aus der Zehent-Casse... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_2_2538