[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Glockenhaus, des -es, plur. die -häuser, an einigen Orten, wo die zum Behuf des Gottesdienstes nöthigen Glocken nicht auf den Thurme hangen, ein Haus, worin sie befindlich sind und geläutet werden. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_2_2436