
Von einer Gleichstellungsvereinbarung spricht man bei einer Bezugnahmeklausel deren Ziel es ist, alle Arbeitnehmer in einem Betrieb dem gleichen Tarifvertrag zu unterwerfen. Voraussetzung ist daher, dass der Arbeitgeber an den in Bezug genommenen Tarifvertrag gebunden ist. Wird ein Tarifvertrag in Bezug genommen, der für den Arbeitgeber nicht eins...
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