[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Glaubensgericht, des -es, plur. die -e, ein Gericht über Gegenstände der Glaubenslehre; das Ketzergericht, so fern es wider Ketzer angestellet wird, die Inquisition. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_2_2320