
Im Postgiroverkehr: Beleg für die Überweisung (Giroübervveisung) von einem Postcheckkonto auf ein anderes. Der Girozettel muss vom Auftraggeber ausgefüllt dem Postcheck beigelegt werden.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42719
Keine exakte Übereinkunft gefunden.