
Maßnahmen zur Erhaltung bzw. Wiederherstellung eines Gewässerzustandes. Nach dem Wasserhaushaltsgesetz gilt es den Zustand der Gewässer die nicht oder nur unerheblich verschmutzt sind zu erhalten und den Zustand der Gewässer die bereits mehr als unerheblich verschmutzt sind zu verbessern. Ferner sind die Gewässer (Gru...
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