Gewärtigen Bedeutung

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Gewärtigen

Gewärtigen Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Gewärtigen, verb. reg. act. welches in den beyden ersten Bedeutungen des vorigen Wortes gebraucht wird, für gewärtig seyn Etwas gewärtigen, es erwarten, es als bevorstehend voraus sehen.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_1_1913
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