Gesetzgebungsrecht , die Befugnis zum Erlaß allgemeiner Rechtsnormen für ein bestimmtes Staatsgebiet, welche in konstitutionellen Staaten durch die Staatsregierung unter Mitwirkung der Volksvertretung ausgeübt wird. Vgl. Gesetz, S. 232. Gefunden auf https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html