
vom Apostel Paulus (Philipper 3) geprägte Bezeichnung für den Versuch des Menschen, durch eigene, nur dem Gesetz gerecht werdende Werke sein Heil zu erlangen, statt es im Glauben von Gott zu empfangen. Die Ablehnung der Gesetzesgerechtigkeit war das theologische Anliegen Luthers.
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