
Ein Geschäftsverteilungsplan (GVP) ist ein Regelwerk, das bei aus mehreren Personen bestehenden Organen bestimmt, welche interne Einheit des Organs für die Bearbeitung eines konkreten Sachverhalts zuständig ist. == Geschäftsverteilungspläne bei Gerichten == Der Geschäftsverteilungsplan wird in Deutschland bei jedem Gericht nach {§|21e|gvg|j...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Geschäftsverteilungsplan

Detaillierte Aufstellung über die Aufgaben innerhalb einer Behörde sowie ihre Verteilung und Zuordnung an bestimmte Stellen oder Positionen. Der Geschäftsverteilungsplan wird ebenso wie die Geschäftsordnung von der Verwaltung, für die er gilt, selbst erstellt und eventuell bei einer vorgesetzten Stelle genehmigt.
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https://training.ehri-project.eu/glossar-der-archiv-und-aktenkundlichen-beg

Detaillierte Aufstellung über die Aufgaben innerhalb einer Behörde sowie ihrer Verteilung und Zuordnung an bestimmte Stellen.
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42594

Mit Geschäftsverteilungsplan bezeichnet man einen Plan, anhand dessen bei einem Gericht eingehende Klagen nach einem vorher festgelegten abstrakt generellen Plan auf die Kammern verteilt werden . Gemäß § 21e GVG wird der Geschäftsverteilungsplan durch das Präsidum des Gerichts aufgestellt. Innerhalb der Kammern gibt es gemäß § 21g GVG eine...
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https://www.lexexakt.de/glossar/geschaeftsverteilungsplan.php

- GVPl. -, Darstellung der Zuständigkeiten aller Organisationseinheiten, vor allem detaillierte Aufzählung der Aufgaben der Basiseinheiten (Referate) sowie der Funktionen (Leitungsperson, Vertretung, Mitarbeitende). (Gute Praxis ist es, den GVPl. nach den
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