
Als Geschäftsgegner bezeichnet man den Teilnehmer (Partei) eines Rechtsgeschäftes, der nicht man selbst ist. Der Begriff Gegner zielt daraufhin ab, dass in einem Rechtsgeschäft zwei Parteien Interessen verfolgen, welche aufeinandertreffen. ...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Geschäftsgegner
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