
Mit dem Rechtsbegriff Geschäftsanteil bezeichnet man im Recht der deutschen GmbH und der eingetragenen Genossenschaft den Anteil eines Gesellschafters am Stammkapital (dem Gesellschaftsvermögen) der GmbH bzw. der Genossenschaft. Häufig wird der Begriff synonym mit dem Begriff Gesellschaftsanteil verwendet. Die Einzelheiten zum Recht der Geschä...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Geschäftsanteil

Der Geschäftsanteil ist der in einem bestimmten Bruchteil - nicht in einer Geldsumme - ausgedrückte Anteil des Gesellschafters am Gesellschaftsvermögen. Er ist ein Anteil der Gesamthandsgemeinschaft, über den die Gesellschafter nur gemeinsam verfügen können. Alle Gesellschafter müssen einer Übertrag...
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https://unternehmerinfo.de/Lexikon/G/Geschaeftsanteil.htm

ist der Anteil eines - Gesellschafters am Gesellschaftsvermögen, evtl. am Vermögen einer Gesamthandsgemeinschaft (Gesamthandsschuld). Bei der Genossenschaft der Gesamtbetrag der Einlagen eines Genossen (§ 7 GenG), bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach § 14 GmbHG der Betrag der übernomme...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42065

Geschäftsanteil, Recht: 1) bei der Genossenschaft der Betrag, bis zu dem sich der einzelne Genosse mit Einlagen an der Genossenschaft beteiligt; 2) bei der GmbH der Anteil eines Gesellschafters am Gesellschaftsvermögen; er bestimmt sich nach dem Betrag der von ihm übernommenen Stammeinlage im Verhäl...
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https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Der Geschäftsanteil ist der in einem bestimmten Bruchteil – nicht in einer Geldsumme – ausgedrückte Anteil des Gesellschafters am Gesellschaftsvermögen. Er ist ein Anteil der Gesamthandsgemeinschaft, über den die Gesellschafter nur gemeinsam verfügen können. Alle Gesellschafter müssen einer Übertragung auf eine andere Person zusti...
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https://www.gbt.ch/Lexikon/G/Geschaeftsanteil.html

Geschäftsanteil , s. Handelsgesellschaften.
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https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

ist der Anteil eines - Gesellschafter s am Gesellschaftsvermögen, evtl. am Vermögen einer Gesamthandsgemeinschaft (Gesamthandsschuld). Bei der Genossenschaft der Gesamtbetrag der Einlagen eines Genossen (§ 7 GenG), bei der Gesellschaft mit beschränkter Haftung nach § 14 GmbHG der Betrag der übernommenen Stammeinlage .
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/geschaeftsanteil/geschaeftsanteil.

Beteiligung am Vermögen einer Handelsgesellschaft, insbesondere einer Genossenschaft oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung.
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https://www.wissen.de//lexikon/geschaeftsanteil
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