Geschäftsverteilungsplan Ergebnisse

Suchen

Geschäftsverteilungsplan

Geschäftsverteilungsplan Logo #42000 Ein Geschäftsverteilungsplan (GVP) ist ein Regelwerk, das bei aus mehreren Personen bestehenden Organen bestimmt, welche interne Einheit des Organs für die Bearbeitung eines konkreten Sachverhalts zuständig ist. == Geschäftsverteilungspläne bei Gerichten == Der Geschäftsverteilungsplan wird in Deutschland bei jedem Gericht nach {§|21e|gvg|j...
Gefunden auf https://de.wikipedia.org/wiki/Geschäftsverteilungsplan

Geschäftsverteilungsplan

Geschäftsverteilungsplan Logo #42866Detaillierte Aufstellung über die Aufgaben innerhalb einer Behörde sowie ihre Verteilung und Zuordnung an bestimmte Stellen oder Positionen. Der Geschäftsverteilungsplan wird ebenso wie die Geschäftsordnung von der Verwaltung, für die er gilt, selbst erstellt und eventuell bei einer vorgesetzten Stelle genehmigt.
Gefunden auf https://training.ehri-project.eu/glossar-der-archiv-und-aktenkundlichen-beg

Geschäftsverteilungsplan

Geschäftsverteilungsplan Logo #42594Detaillierte Aufstellung über die Aufgaben innerhalb einer Behörde sowie ihrer Verteilung und Zuordnung an bestimmte Stellen.
Gefunden auf https://www.enzyklo.de/Lokal/42594

Geschäftsverteilungsplan

Geschäftsverteilungsplan Logo #42834Mit Geschäftsverteilungsplan bezeichnet man einen Plan, anhand dessen bei einem Gericht eingehende Klagen nach einem vorher festgelegten abstrakt generellen Plan auf die Kammern verteilt werden . Gemäß § 21e GVG wird der Geschäftsverteilungsplan durch das Präsidum des Gerichts aufgestellt. Innerhalb der Kammern gibt es gemäß § 21g GVG eine...
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/geschaeftsverteilungsplan.php

Geschäftsverteilungsplan

Geschäftsverteilungsplan Logo #40026- GVPl. -, Darstellung der Zuständigkeiten aller Organisationseinheiten, vor allem detaillierte Aufzählung der Aufgaben der Basiseinheiten (Referate) sowie der Funktionen (Leitungsperson, Vertretung, Mitarbeitende). (Gute Praxis ist es, den GVPl. nach den
Gefunden auf https://www.olev.de/
Keine exakte Übereinkunft gefunden.