
Geschäftsaufsicht war in Deutschland bis 1927 die Bezeichnung für ein Verfahren zur Abwendung eines Konkurses. Die Geschäftsaufsicht wurde dann durch das Vergleichsverfahren abgelöst, welches in der Vergleichsordnung v. 26.2. 1935 und in der Konkursordnung geregelt war. Mit Ablösung der Konkursordnung durch die Insolvenzordnung wurde das Vergl...
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Die Geschäftsaufsicht 28) nach § 83 BWG eröffnet einer Bank im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens die Möglichkeit, die Geschäfte unter Aufsicht weiterzuführen, um das Risiko der Neueinleger während der Sanierungsversuche zu minimieren. Die Geschäftsaufsicht kann bei voraussichtlich behebbarer Insolvenz (Zahlungsunfähigkeit oder Übersch...
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