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Gerichtsobrigkeit Bedeutung
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Gerichtsobrigkeit
[Achtung: Schreibweise von 1811]
Die Gerichtsobrigkeit, plur. die -en, derjenige, welcher das Gericht in einem Orte besitzet, als eine Obrigkeit betrachtet; die Gerichtsherrschaft.
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_1_1445
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