
Der Begriff Geprägetheorie bezeichnet im Einkommensteuerrecht die Qualifizierung einer Einkunftsart. Nach {§|15|EStG|juris} Abs. 3 Nr. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) gilt eine von einer Personengesellschaft ausgeübte Tätigkeit insgesamt als gewerblich (gesetzliche Fiktion), wenn Nach dieser Vorschrift prägt diese Konstellation alle Einkünfte...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Geprägetheorie
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