
Eine Genussscheinemission gilt insb. bei Sparkassen als vorteilhaft, da sie dem Inhaber keine Mitspracherechte einräumt und somit die kommunale Bindung der Sparkassen nicht unmittelbar beeinträchtigt. Zudem bieten Genussscheine neben steuerlichen Vorteilen - durch die Abzugsfähigkeit der Ausschüttung en als Betriebsausgaben - auch flexible...
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/genussscheine-bei-sparkassen/genus
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