
ist im 17. Jh. nach schwedischem Vorbild im Heiligen Römischen Reich (deutscher Nation) der Leiter der Rechtspflege des Heeres. 1898 wird der G. durch die Militärstrafgerichtsordnung beseitigt.Meyer, O., Die Stellung des preußischen Generalauditeurs, Arch. Mil.R. 3 (1911- 2), 138, 4 (1912- 3), 349
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Generalauditeur , in Preußen der oberste Justizbeamte des Heers. Generalauditoriat, die höchste Militärjustizbehörde, bestehend aus dem G. und sechs Räten; Aufsichts- und begutachtende Behörde, prüft die Akten der Militärgerichte und begutachtet insbesondere alle ehren- und kriegsgerichtlichen Urteile, welche der Bestätigung des Kaisers od...
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