[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Genehmhaltung, plur. die -en, welches aus der vorigen Redensart zusammen gesetzet ist, die Handlung, da man etwas genehm hält. Mit Genehmhaltung seiner Obern verreisen, mit ihrer Bewilligung. ... Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_1_1278