[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Genügen, des -s, plur. car. welches der Infinitiv des folgenden Zeitwortes, und besonders in der zweyten Bedeutung des vorigen Wortes üblich ist. Einem ein vollkommenes Genügen, oder vollkommenes, völliges Genü...
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»`Dit jenücht`, sagt der Staatsanwalt.«, abschließende Kommentierung einer Handlung. Übernommen aus einer Gerichtsszene von Albert Hopf (1845).
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