
Gemeinschaftsteuern, Steuern, deren Aufkommen nach Artikel 106 Absatz 3 GG dem Bund und den Ländern gemeinsam zustehen, dazu zählen v. a. Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer.
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Gemeinschaftsteuern sind Steuern, die Bund und Ländern gemäß Artikel 106 Abs. 3 des Grundgesetzes gemeinsam zustehen. Zu den Gemeinschaftsteuern zählen Lohnsteuer, veranlagte Einkommensteuer, nicht veranlagte Steuer vom Ertrag, Zinsabschlag und Körperschaftsteuer (Einkommensteuer), Umsatzsteuer und ...
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