
Kurzbezeichnung : Sparerschutzgemeinschaft. 1956 von Verbänden des deutschen Bankwesen s gegründet. Ziel ist die Vertretung der Interesse n der Sparer i. Hinbl. a. die Werterhaltung ihrer Geldanlage n gegenüber Geldentwertungen. Daher tritt die Arbeitsgemeinschaft auf verschiedenen Ebenen und in verschiedenen Formen für die Stabilität des G......
Gefunden auf
https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/gemeinschaft-zum-schutz-der-deutsc
Keine exakte Übereinkunft gefunden.