
Gemeingefährliche Handlungen (gemeingefährliche Verbrechen und Vergehen), solche Handlungen, welche mit Gefahr für das Leben, die Gesundheit oder das Eigentum einer unbestimmten Anzahl von Personen verbunden sind. Das deutsche Strafgesetzbuch (Abschn. 27) zählt hierzu: Brandstiftung, ûberschwemmung; Gefährdung von Eisenbahnen, Telegraphen, Wa...
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