
Der Begriff Gemeinbedarfsfläche bezeichnet öffentliche Flächen, die der Allgemeinheit dienen. Das Baugesetzbuch regelt in §5 und §9 die Ausweisung dieser Flächen in Flächennutzungs- und Bebauungsplänen. Auf den Flächen des Gemeinbedarfs dürfen nur Einrichtungen und Anlagen zur öffentlichen Nutzung (Gemeingebrauch) errichtet werden, beis...
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https://de.wikipedia.org/wiki/Gemeinbedarfsfläche
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