
Eine Geldwertsicherungsklausel bestimmt in einem Kreditvertrag, dass der Kreditnehmer seine Geldleistungen (Zins- und Amortisationszahlungen) bei Fälligkeit jeweils in Mengen Geld zu erbringen hat, die ausreichen, um entweder eine bestimmte Menge eines Realgutes (z. B. Gold), wahlweise mehrere Realgüter (z. B. Gold oder Silber) oder mehrere Real...
Gefunden auf
https://de.wikipedia.org/wiki/Geldwertsicherungsklausel
Keine exakte Übereinkunft gefunden.