[Achtung: Schreibweise von 1811] 2. Geitzen, verb. reg. welches in doppelter Gattung üblich ist. 1. Als ein Neutrum, mit dem Hülfsworte haben, geitzig seyn. 1) In der ersten und zweyten Bedeutung nur in der höhern Schreibart. Nach Ehre, nach Siegen, nach Erkenntniß g...
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