
Von einer Gehaltsklage spricht man, wenn ein Arbeitnehmer ausstehendes Gehalt einklagt. Das Gehalt wird jeweils am Monatsende nach Erbringung der Arbeitsleistung fällig. Von einer Bruttoklage spricht man, wenn das Gehalt Brutto eingeklagt wird, d.h. einschließlich aller vom Arbeitgeber abzuführender Sozialversicherungsbeiträge. Nach hRspr. kann...
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