Gegengunst Bedeutung

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Gegengunst

Gegengunst Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Gegengunst, plur. car. diejenige Gunst, wodurch die Gunst eines andern erwiedert wird.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_2_0_766
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