
Mit Gefahr wird eine Lage bezeichnet, in der bei ungehindertem Weiterlauf der Dinge, ein Zustand oder ein Verhalten mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu einem Schaden für die Schutzgüter der öffentlichen Sicherheit und Ordnung führen. Mit dringender Gefahr wird eine Gefahr für Schäden besonders wichtige Güter oder eine Gefahr die einen be...
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