Geburtsgebrechen Bedeutung

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Geburtsgebrechen

Geburtsgebrechen Logo #42394Im ATSG, Art. 3 Abs. 2 sind Geburtsgebrechen wie folgt definiert: Als Geburtsgebrechen gelten diejenigen Krankheiten, die bei vollendeter Geburt bestehen. Der Bundesrat bezeichnet die Gebrechen, für welche medizinische Massnahmen zu Lasten der Invalidenversicherung (IV) gewährt werden.
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