
müssen vom zuständigen Gasversorgungsunternehmen genehmigt sein und dürfen nur von zugelassenen Gaseinrichtern ausgeführt werden. Unter Putz liegende Gasleitungen müssen voll ausgemauert werden. Vor Inbetriebnahme wird eine behördliche Abnahme durchgeführt.
Gefunden auf
https://www.gbt.ch/Lexikon/G/Gasanlagen.html
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