
Das im Rahmen einer Rechtsordnung umfänglichste Herrschafts- und Verfügungsrecht, das eine natürliche oder juristische Person über einen → Garten ausüben kann. In Deutschland ist Immobilieneigentum mit einer Grundbucheintragung verbunden. Der Eigentumsbegriff bezeichnet auch den Garten selbst.
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https://www.stalys.de/data/ix04.htm
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