[Achtung: Schreibweise von 1811] Die Fürstenbank, plur. die -bänke, auf dem Reichs- und Kreisversammlungen, der Sitz der Fürsten in der engern Bedeutung dieses Wortes, und ihre Abgeordneten und Gesandten selbst S. Fürst 3.
Gefunden auf
https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_1_3_3219

Fụ̈rstenbank, Fürstenrat, Gesamtheit der geistlichen und weltlichen Reichsfürsten, die auf den Reichstagen des Heiligen Römischen Reiches bis 1806 Sitz und Stimme hatten.
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/42134

Fürstenbank (Fürstenrat), im frühern Deutschen Reich Bezeichnung der auf dem Reichstag zu einer Korporation vereinigten geistlichen und weltlichen Territorialherren, mit Ausnahme der Kurfürsten, die ein besonderes Kollegium bildeten. Man unterschied darin zwei Bänke, eine geistliche und eine weltliche. Zu den Virilstimmen der hier vertretenen ...
Gefunden auf
https://www.retrobibliothek.de/retrobib/kuenstler/index_kuenstler_AE.html

auf dem Reichstag des Heiligen Römischen Reiches die geistlichen und weltlichen Territorialherren im Fürstenrang, die „bankweise“ abstimmten.
Gefunden auf
https://www.wissen.de//lexikon/fuerstenbank
Keine exakte Übereinkunft gefunden.