
Der Fusionsvertrag wurde am 8. April 1965 unterzeichnet und trat am 1. Juli 1967 in Kraft. Der Vertrag brachte eine entscheidende Konsolidierung der institutionellen Strukturen für die 3 Europäischen Gemeinschaften (EGKS, EWG, EAG) durch Schaffung eines gemeinsamen Rates und einer gemeinsamen Kommission für alle drei Gemeinschaften.
Gefunden auf
https://www.parlament.gv.at/PERK/GL/EU/F.shtml
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