[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Frohnherr, des -en, plur. die -en, ein Herr, welcher Frohnen von seinen Unterthanen zu fordern berechtiget ist; die Frohnherrschaft, plur. die -en, in eben dieser Bedeutung. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_1_2_2869