[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Freudengeld, des -es, plur. von mehrern Summen dieser Art, die -er, ein Geld, welches in einigen Gegenden Sachsens verlobte Personen vor der Trauung bey Rutscherrecht in dem Amte erlegen müssen Ledige Personen geben jede 3 Gr. 6 Pf. verwitwete aber 7 Gr. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_1_2_2588