
Das Fremdrentenrecht (Fremdrentengesetz - FRG) regelt die Rentenansprüche der seit Ende des 2. Weltkrieges aus den damaligen deutschen Ostgebieten und den Ländern Osteuropas in die Bundesrepublik Deutschland gekommenen Vertriebenen und Aussiedler. Das FRG dient der Eingliederung von Aussiedlern in die Rentenversicherung der Bundesrepublik. Die mi...
Gefunden auf
https://www.enzyklo.de/Lokal/40087

Das Fremdrentengesetz (FRG) vom 25. Februar 1960 regelt die Rentenansprüche der seit Ende des Zweiten Weltkrieges aus den damaligen deutschen Ostgebieten und den Ländern Osteuropas in die Bundesrepublik Deutschland gekommenen Vertriebenen und Aussiedler. Sie werden rentenrechtlich so gestellt...
Gefunden auf
https://www.ihre-vorsorge.de/Lexikon-Fremdrentenrecht.html
Keine exakte Übereinkunft gefunden.