
Der Fremdkassenausgleich ist ein interner Zahlungsausgleich zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen): Nimmt ein Versicherter einen Vertragsarzt in Anspruch, dessen KV keine Vertragsbeziehungen zur Krankenkasse des Versicherten hat (Fremdarztfälle), werden diese Leistungen intern verrechnet...
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In der Gesundheitswirtschaft : Der Fremdkassenausgleich ist ein interner Zahlungsausgleich zwischen den Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen): Nimmt ein Versicherter einen Vertragsarzt in Anspruch, dessen KV keine Vertragsbeziehungen zur Krankenkasse des Versicherten hat (Fremdarztfälle), werden diese Leistungen intern verrechnet. Für die im ......
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/fremdkassenausgleich/fremdkassenau
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