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Fremdbesitzverbot

Fremdbesitzverbot Logo #42834Mit Fremdbesitzverbot wird das Gebot bezeichnet, dass ein Apotheker seine Apotheke selbständig und eigenverantwortlich und ohne fremden wirtschaftlichen Einfluss betreiben muss. Das Fremdbesitzverbot verstößt gegen das Europarecht.
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/fremdbesitzverbot.php

Fremdbesitzverbot

Fremdbesitzverbot Logo #42834Fremdbesitzverbot ist das Verbot des Betriebes einer Apotheke durch einen nicht approbierten Apotheker (§ 2 Abs. 1 Nr. 3 ApoG), d.h. eine Betriebserlaubnis für eine Apotheke darf nur an einen approbierten Apotheker erteilt werden. Mehrbesitzverbot ist das Verbot dass ein Apotheker mehrere Apotheken betreibt. Das Mehrbesitzverbot ist aber soweit a...
Gefunden auf https://www.lexexakt.de/glossar/mehrbesitzverbot.php
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