
Freimachung, Frankierung, Vorausentrichten des Entgelts durch Aufkleben von Postwertzeichen, durch Freistempelung oder durch Barfreimachung (Barzahlung oder ûberweisung). Die Art der Freimachung ist abhängig von der Sendungsart.
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Die Freimachung sorgt dafür, daß dem Empfänger die Postsendung kostenlos zugestellt wird. Sie kann durch Aufkleben eines Postwertzeichens, durch Entrichtung der Gebühren mit entsprechendem Vermerk auf der Postsendung, durch Stempel `Gebühr bezahlt`, durch Aufkleben von Gebührenstreifen oder durch Verwendung von Postkarten, Briefumschlägen et...
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