
= im Seevölkerrecht Grundsatz, daß das Meer außerhalb der Küstengewässer (Zwölfmeilenzone) von jeder Staatshoheit frei und der Luft- und Schiffahrt sowie der Fischerei und der Nachrichtenübermittlung aller zugänglich ist; auch Freiheit des Meeres, Freies Meer
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Freiheit der Meere, völkerrechtlicher Grundsatz, nach dem das freie Meer (hohe See) keiner einzelstaatlichen Hoheit unterliegt und die Benutzung allen Personen und Staaten zu Schifffahrt und Fischerei oder zur Ausbeutung des Meeresgrundes in Friedenszeiten offen steht. In neuerer Zeit ist er durch d...
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im Seevölkerrecht Grundsatz, daß das Meer außerhalb der Küstengewässer (offenes Meer) von jeder Staatshoheit frei und der Luft- und Schiffahrt sowie der Fischerei und der Nachrichtenübermittlung aller zugänglich ist; auch Freiheit des Meeres.
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der Grundsatz, dass das Meer außerhalb der Küstengewässer (offenes Meer) von jeder Staatshoheit frei und der Schifffahrt, Luftfahrt, Fischerei und Nachrichtenübermittlung aller Personen und Staaten zugänglich ist. Bedeutsame Einschränkungen der Freiheit der Meere ergeben sich im Seekrieg.
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