
Termingeschäft, das seinem wirtschaftlichen Wesen nach auf tatsächlichen künftigen Erwerb des Basisinstruments abzielt. Es besteht in einer kaufvertraglichen Vereinbarung zweier Vertragsparteien, einen qualitativ genau bestimmten Vertragsgegenstand (i. d. R. Rohstoffe, Waren, Devisen, Zins...
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