
Als Forderungskauf bezeichnet man das Verpflichtungsgeschäft über den Verkauf einer Forderung. Erfüllt wird der Forderungskauf durch Abtretung der kaufgegenständlichen Forderung.
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https://www.lexexakt.de/glossar/forderungskauf.php

1. I.e.S.: das Geschäft der Factoring -und Forfaitierungsinstitute. 2. Allg.: Kauf von Forderung en jeder Art, verbrieft oder unverbrieft. Dabei haftet der Forderungsverkäufer für den rechtlichen Bestand der Forderung , nicht aber für deren Einbringlichkeit. Jedoch kann Abweichendes vereinbart werden. Wenn der Verkäufer die Haftung für die Z....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/forderungskauf/forderungskauf.htm
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