Folgeregister Bedeutung

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Folgeregister

Folgeregister Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Folgeregister, des -s, plur. ut nom. sing. an einigen Orten, das Register über die zur Folge verpflichteten Untersassen S. Folge 2.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_1_2_2188
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