Flurrecht Bedeutung

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Flurrecht

Flurrecht Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Flurrecht, des -es, plur. die -e. 1) Das Recht, oder die Gerichtbarkeit über die zu einer Flur gehörigen Grundstücke; ohne Plural. 2) Die Gerechtsamen oder Vorrechte, welche die Flur eines Ortes genießet S. Flur 2.
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