Flickerlohn Bedeutung

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Flickerlohn

Flickerlohn Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Flickerlohn, des -es, plur. inus. der Lohn, den man einem andern für die Arbeit des Flickens bezahlet.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_1_1_1836
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