[Achtung: Schreibweise von 1811] Der Fischherr, des -es, plur. die -en, an einigen Orten, besondere Rathsherren, welche die Aufsicht über die Fischern haben, und die dahin gehörigen Streitigkeiten entscheiden. Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_1_1_1501