Fischererbe Bedeutung

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Fischererbe

Fischererbe Logo #40138[Achtung: Schreibweise von 1811] Das Fischererbe, des -s, plur. ut nom. sing. in einigen Gegenden, z. B. in der Mark Brandenburg, ein Erbe oder Gut, welches ein Fischer eigenthümlich besitzet S. das Erbe.
Gefunden auf https://lexika.digitale-sammlungen.de/adelung/lemma/bsb00009132_1_1_1473
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